Verhaltenstherapeutin für Erwachsene, Jugendliche und Kinder
Schritte zur Behandlung
Das Erstgespräch soll Ihnen den Raum geben, Ihre Probleme zu schildern, Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten. In diesem ersten Gespräch bekommen Sie einen Eindruck von mir und meiner Arbeit als Therapeutin. Essentieller Bestandteil einer hilfreichen therapeutischen Behandlung ist, dass Sie sich wohl, verstanden und in Ihrem Anliegen konstruktiv unterstützt fühlen.
In den nachfolgenden so genannten psychotherapeutischen Sprechstunden und probatorischen Sitzungen erfolgt eine ausführliche Diagnostik, eine gemeinsame Festlegung therapeutischer Ziele und die Entscheidung, ob eine Kurzzeitbehandlung oder eine Langzeitbehandlung empfehlenswert ist und bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden soll.
Die diagnostische Phase vor Beginn einer Kindertherapie beinhaltet ein spielerisches Vorgehen mit kreativen Medien, weil sich Kinder auf diese Weise direkter zeigen und ausdrücken können. Ein anschließendes Elterngespräch soll Raum geben, um gemeinsam über meine Empfehlungen zu sprechen.
Nach Zusage der Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse startet die psychotherapeutische Behandlung.
Kostenübernahme
Die psychotherapeutischen Behandlungen und probatorischen Sitzungen werden ohne Therapieantrag von den gesetzlichen Kassen übernommen. Vor Beginn einer Behandlung muss bei den gesetzlichen Krankenkassen und der Beihilfe ein Antrag erfolgen. Private Krankenkassen haben unterschiedliche Vertragsbedingungen und Tarife. Aus diesem Grund empfehle ich, die Kostenübernahme vor Therapiebeginn mit Ihrer privaten Kasse zu klären.